Darf man ChatGPT in der Steuerkanzlei nutzen?

Ja. Die Bundessteuerberaterkammer hält den Einsatz von ChatGPT und vergleichbaren KI-Werkzeugen in der Kanzlei ausdrücklich für möglich. Entscheidend ist, wofür Sie das Werkzeug nutzen und was hineingetippt wird. Dieser Ratgeber zeigt, wo die Grenze verläuft, welche Aufgaben unbedenklich sind und wie Sie in einer Woche klare Regeln für Ihr Team aufsetzen.

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 9 Minuten · Orientierung, keine Rechtsberatung

Kurz gesagt

  1. Erlaubt ist ChatGPT grundsätzlich. Eine Pflicht zur Nutzung gibt es nicht, ein Verbot auch nicht.
  2. Keine Mandantendaten ohne Absicherung. Namen, Steuer-ID, Zahlen aus Bilanzen oder Lohnunterlagen gehören nicht in ein öffentliches KI-Werkzeug, solange weder eine Einwilligung des Mandanten noch eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 62a StBerG vorliegt. Sonst nur anonymisiert.
  3. Nur Kanzlei-Zugänge, keine privaten Konten. Private KI für dienstliche Zwecke hält die Kammer für unzulässig.
  4. Jedes Ergebnis prüft ein Mensch. Die fachliche Verantwortung und die Haftung bleiben beim Berufsträger.
  5. Das Team muss wissen, wie es geht. Art. 4 der KI-Verordnung verlangt Maßnahmen zur KI-Kompetenz aller, die in der Kanzlei mit KI arbeiten.

1. Was die Bundessteuerberaterkammer sagt

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen ausführlichen Fragenkatalog „KI im steuerberatenden Berufsstand“ veröffentlicht (Stand 27. Januar 2026, Rechtsstand Juli 2025). Er ist die wichtigste berufsständische Einordnung zum Thema. Auf die Frage, ob ChatGPT in der Steuerkanzlei eingesetzt werden kann, antwortet die Kammer:

„Das ist möglich, jedoch sollte besonderes Augenmerk auf das Berufsgeheimnis gelegt werden.“BStBK, FAQ KI im steuerberatenden Berufsstand, Kapitel 4

Drei weitere Aussagen aus dem Katalog sollten Sie kennen:

Außerdem rät die Kammer, KI-Lösungen von berufsnahen Anbietern (etwa aus der Kanzleisoftware) zu bevorzugen, weil dort Auftragsverarbeitung und Verschwiegenheit in der Regel geklärt sind. Allgemeine Werkzeuge wie ChatGPT bleiben möglich, verlangen aber mehr Sorgfalt bei den Eingaben.

2. Die Ampel: wofür ChatGPT taugt und wofür nicht

Die einfachste Faustregel lautet: Alles, was auch in einem Newsletter stehen könnte, ist unkritisch. Alles, was auf einen Mandanten schließen lässt, ist es nicht. Die folgende Übersicht orientiert sich an den Beispielen der BStBK.

AufgabeAmpelWarum
Allgemeine Fachfrage ohne Fallbezug, z. B. „Was ist die erweiterte Gewerbesteuerkürzung?“GrünKeine Mandantendaten. Antwort trotzdem an Gesetz und Kommentar prüfen.
Newsletter, Mandanteninfo, Website-Text, StellenanzeigeGrünFür die Öffentlichkeit bestimmt, keine vertraulichen Daten.
Checklisten, Musterformulare, Excel-Formeln, ProzessbeschreibungenGrünOhne Personenbezug. Interne Strategie und Zahlen trotzdem weglassen.
Formulierungshilfe für ein Mandantenschreiben, ohne Namen und ZahlenGelbNur gründlich anonymisiert. Auch Kombinationen wie Branche, Ort und Größe können verraten, um wen es geht.
Sachverhalt eines echten Falls durchdenken lassenGelbNur abstrahiert oder mit Einwilligung des Mandanten bzw. bei einem nach § 62a StBerG abgesicherten Anbieter.
Steuererklärung, Bilanz oder Lohnunterlagen mit Namen und Steuer-ID hochladenRotMandantengeheimnis nach § 203 StGB und § 57 StBerG. Ohne Absicherung ein Verstoß gegen die Verschwiegenheit.
E-Mail-Entwurf an einen konkreten Mandanten mit DetailsRotEnthält fast immer identifizierende Angaben.
Personalbeurteilung, Gehaltsdaten, KrankmeldungenRotBesonders schützenswerte Beschäftigtendaten.
Zugangsdaten, interne IT-Strukturen, Umsatzplanung der KanzleiRotVertrauliche Kanzleiinformationen.

Wie Sie „Gelb“ in „Grün“ verwandeln und was beim Anonymisieren schiefgeht, steht ausführlich in unserem Ratgeber Mandantendaten in ChatGPT: Was ist erlaubt?

3. Kostenlos, Plus oder Business: welcher Zugang?

Ein großer Unterschied liegt im Vertrag, nicht im Werkzeug. Bei kostenlosen KI-Angeboten werden Eingaben nach Hinweis der BStBK oftmals zum Training weiterverwendet. Bei Business-Lizenzen kann vereinbart werden, dass das nicht geschieht, und es gibt in der Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

Wichtig: Auch ein Business-Zugang macht Mandantendaten nicht automatisch zulässig. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag regelt den Datenschutz, aber nicht das Berufsgeheimnis. Dafür verlangt § 62a StBerG eine eigene Verschwiegenheitsvereinbarung in Textform. Hinzu kommt die Übermittlung in die USA: Nach Angabe der BStBK war OpenAI mit Stand Juli 2025 nicht unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, sodass zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig sind. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Entscheidung selbst.

Für die Praxis heißt das:

4. Halluzinationen, Prüfpflicht und Haftung

Sprachmodelle arbeiten statistisch. Sie liefern Antworten, die plausibel klingen, und können dabei Vorschriften, Urteile oder Zahlen erfinden. Fachlich heißt das „Halluzination“. Für eine Kanzlei ist das kein Randproblem: Ein erfundenes Aktenzeichen in einem Einspruch fällt auf Sie zurück, nicht auf das Werkzeug.

5. Das eigentliche Risiko: private Konten

Die meisten Probleme entstehen nicht durch die offizielle KI-Strategie einer Kanzlei, sondern nebenbei: Jemand will ein Schreiben „schnell freundlicher formulieren“, öffnet das private ChatGPT-Konto im Browser und kopiert den Entwurf hinein. Mit Name, Anschrift und Steuernummer. Das dauert eine Sekunde.

Verbote allein helfen dagegen wenig. Die BStBK formuliert es so: Wenn von vornherein offizielle Kanäle und Schranken definiert sind, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass jemand heimlich sensible Daten hochlädt. Sie empfiehlt außerdem, dass die Einführung Spaß machen und keine Angst erzeugen soll. Sonst nutzt das Team KI entweder gar nicht oder heimlich.

Drei Dinge wirken zusammen: ein offizieller Zugang, eine kurze, verständliche Richtlinie und Wissen im richtigen Moment. Letzteres ist der schwierigste Teil, denn eine Schulung im Frühjahr ist im Herbst vergessen.

6. KI-Richtlinie für die Kanzlei in sieben Punkten

Eine KI-Richtlinie muss nicht lang sein. Eine Seite, die jeder versteht, bringt mehr als zwanzig Seiten, die niemand liest. Diese sieben Punkte gehören hinein:

  1. Freigegebene Werkzeuge: Welche KI-Tools sind erlaubt, mit welchem Zugang? Alles andere ist dienstlich nicht erlaubt.
  2. Verbotene Daten: Keine Namen, Steuer-IDs, Anschriften, Kontoverbindungen, Bilanzen, Lohn- und Personaldaten in Werkzeuge ohne Freigabe für diese Vertraulichkeitsstufe.
  3. Anonymisieren: Wie wird ein Fall so beschrieben, dass niemand erkennbar ist? Mit einem Beispiel.
  4. Prüfpflicht: Kein KI-Ergebnis verlässt die Kanzlei ungeprüft. Quellen werden im Original nachgelesen.
  5. Kennzeichnung und Ablage: Wo wird festgehalten, dass KI bei einem Arbeitsergebnis geholfen hat, falls das relevant ist?
  6. Ansprechperson: Wer beantwortet Fragen und entscheidet über neue Werkzeuge? Eine gesetzliche Pflicht zum „KI-Beauftragten“ gibt es nicht, eine feste Ansprechperson ist trotzdem sinnvoll.
  7. Was tun bei einem Fehler: Wen informieren, wenn versehentlich Mandantendaten eingegeben wurden? Ohne Schuldzuweisung, damit es gemeldet wird.

Lassen Sie sich die Kenntnisnahme bestätigen und legen Sie die Richtlinie dort ab, wo sie gefunden wird. Wer einen Betriebsrat hat, bezieht ihn früh ein.

7. Das KI-Verzeichnis

Die BStBK empfiehlt ein schlankes „KI-Verzeichnis“: eine interne Übersicht, welche Werkzeuge wofür und mit welchen Daten genutzt werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, aber es zeigt auf einen Blick, dass Sie den Überblick haben. Oft reicht eine Tabelle:

WerkzeugWofürDatenartStufeZuständig
ChatGPT (Kanzlei-Zugang)Texte, allgemeine Recherchekeine MandantendatenleichtKanzleileitung
KI in der KanzleisoftwareBelegerfassung, VorschlägeMandantendatenhochIT
ÜbersetzungswerkzeugFremdsprachige Schreibennur anonymisiertmittelSekretariat

Die Stufen leicht, mittel und hoch richten sich danach, wie nah die KI an Fachprozesse und Mandatsdaten rückt. Je höher, desto mehr wird dokumentiert.

8. Das Team befähigen (Art. 4 KI-VO)

Seit dem 2. Februar 2025 gilt Art. 4 der EU-KI-Verordnung. Mit der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 wurde er zum 27. Juli 2026 neu gefasst. Seitdem heißt es: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht garantieren.

Betreiber ist nach Einschätzung der BStBK in der Regel jeder Steuerberater, der in der Kanzlei eine KI eigenverantwortlich verwendet. Dazu kommt die allgemeine Fortbildungspflicht nach § 57 Abs. 2a StBerG und § 4 Abs. 3 BOStB, zu der laut Kammer auch ein kompetenter Umgang mit KI gehört.

Was als Maßnahme zählt und wie Sie sie nachvollziehbar festhalten, erklären wir ausführlich in KI-Kompetenz der Mitarbeitenden nachweisen.

9. Checkliste: ChatGPT in einer Woche sauber einführen

  1. Montag, Bestandsaufnahme: Fragen Sie offen und ohne Vorwurf, wer welche KI-Werkzeuge schon nutzt.
  2. Dienstag, Werkzeuge wählen: Kanzlei-Zugang einrichten, Vertragsbedingungen prüfen, Trainingsnutzung abschalten, Verzeichnis anlegen.
  3. Mittwoch, Richtlinie schreiben: Die sieben Punkte oben, eine Seite, mit einem Anonymisierungsbeispiel.
  4. Donnerstag, Team informieren: Kurze Besprechung, Richtlinie verteilen, Kenntnisnahme bestätigen lassen.
  5. Freitag, Lernen verankern: Eine Maßnahme festlegen, die regelmäßig wiederholt, statt einmal zu schulen. Teilnahme festhalten.
  6. Nach drei Monaten: Was hat funktioniert, welche Werkzeuge sind dazugekommen, wo gab es Unsicherheiten?

Die gefährliche Sekunde ist Strg+V. Genau dort setzt Meanwhyle an.

Meanwhyle ist eine Browser-Erweiterung für Ihr Team. Während ChatGPT, Claude oder Gemini an einer Antwort rechnen, erscheint eine kurze Frage, etwa: „Was gehört nicht in den Prompt?“ Rund 20 Sekunden, ohne Termin. Sie können eigene Fragen zu Ihrer Kanzlei-Richtlinie hinterlegen, sehen, wer teilgenommen hat, und ziehen einen Nachweis mit Prüf-ID. Keine Noten, die Chats werden nicht mitgelesen, die Daten liegen in Frankfurt. Ab 29 € im Monat für bis zu zehn Personen.

10. Häufige Fragen

Ist ChatGPT für Steuerberater verboten?

Nein. Die Bundessteuerberaterkammer hält den Einsatz von ChatGPT und vergleichbaren Anwendungen für möglich. Es dürfen aber keine Angaben eingegeben werden, die auf den Mandanten oder das Mandat schließen lassen, solange keine Einwilligung oder vertragliche Absicherung nach § 62a StBerG besteht.

Reicht ChatGPT Business, um Mandantendaten einzugeben?

Nicht automatisch. Ein Business-Zugang mit Auftragsverarbeitungsvertrag regelt den Datenschutz. Für das Berufsgeheimnis verlangt § 62a StBerG zusätzlich eine Verschwiegenheitsvereinbarung in Textform, bei Anbietern im Ausland ein vergleichbares Schutzniveau und bei Einsatz für ein einzelnes Mandat die Einwilligung des Mandanten.

Dürfen Mitarbeitende ihr privates ChatGPT-Konto dienstlich nutzen?

Nein. Die BStBK bezeichnet den Einsatz privater KI für dienstliche Zwecke als unzulässig, weil Mandantendaten so unkontrolliert die Kanzlei verlassen können. Besser ist ein offizieller Kanzlei-Zugang mit klaren Regeln.

Muss ich Mandanten sagen, dass ich KI nutze?

Eine ausdrückliche berufsrechtliche Pflicht gibt es nach Einschätzung der BStBK derzeit nicht. Steuerberater müssen Mandanten aber über wesentliche Aspekte der Mandatsausführung unterrichten. Viele Kanzleien regeln den KI-Einsatz deshalb transparent in der Mandatsvereinbarung.

Wer haftet, wenn ChatGPT einen Fehler macht?

Die Kanzlei. KI ist ein Werkzeug, der Berufsträger muss die Ergebnisse fachlich prüfen und haftet gegenüber dem Mandanten. Nach Einschätzung der BStBK sind solche Fehler in der Regel von der Berufshaftpflicht gedeckt, maßgeblich sind aber die Versicherungsbedingungen.

Brauche ich einen KI-Beauftragten?

Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Eine feste Ansprechperson für KI-Fragen ist aber sinnvoll, zum Beispiel für Schulungen, neue Werkzeuge und Fragen aus dem Team.

Müssen meine Mitarbeitenden geschult werden?

Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Betreiber, Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Ein bestimmtes Format oder ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Kurze, regelmäßige Lerneinheiten und eine dokumentierte Teilnahme sind ein praktikabler Weg.

Quellen

  1. Bundessteuerberaterkammer: FAQ: KI im steuerberatenden Berufsstand, Stand 27. Januar 2026 (Rechtsstand Juli 2025).
  2. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) vom 8. Juli 2026, ABl. L vom 24.7.2026, Neufassung von Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689.
  3. § 62a StBerG, § 57 StBerG, § 203 StGB.

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Gesetze und Verordnungen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Letzte Prüfung: Oktober 2026.