KI-Kompetenz der Mitarbeitenden nachweisen: So geht es

Ihr Team nutzt ChatGPT, Copilot oder DeepL. Dann verlangt Art. 4 der KI-Verordnung, dass Sie etwas für die KI-Kompetenz Ihrer Leute tun. Seit Juli 2026 gilt dafür eine neue Fassung. Dieser Ratgeber zeigt, was sich geändert hat, was als Maßnahme zählt und wie Sie mit wenig Aufwand einen Nachweis aufbauen, der einer Nachfrage standhält.

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 9 Minuten · Orientierung, keine Rechtsberatung

Kurz gesagt

1. Was Art. 4 seit Juli 2026 verlangt

Art. 4 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt seit dem 2. Februar 2025. Mit der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 wurde er neu gefasst. Die Änderung ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Absatz 1 lautet jetzt:

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“Art. 4 Abs. 1 KI-VO in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744
Bis Juli 2026Seit 27. Juli 2026
Kern der PflichtMaßnahmen, um „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügtMaßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen
ErfolgAusreichendes Niveau als ZielKein bestimmtes Niveau zu garantieren
Wer betroffen istUnverändert: Anbieter und Betreiber, also auch jedes Unternehmen, dessen Team KI-Werkzeuge beruflich nutzt
Wer geschult wirdUnverändert: eigenes Personal und andere Personen, die im Auftrag mit KI arbeiten, etwa Freelancer
MaßstabUnverändert: Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Einsatzzweck

Wichtig für die Praxis: Die Pflicht ist geblieben. Weggefallen ist der Anspruch, ein bestimmtes Ergebnis sicherzustellen. Es kommt also darauf an, dass Sie nachvollziehbar etwas tun, nicht darauf, dass jede Person eine Prüfung besteht. Genau deshalb wird die Dokumentation der Maßnahmen wichtiger, nicht unwichtiger.

Neu ist außerdem Absatz 2: Kommission und Mitgliedstaaten sollen Unternehmen, insbesondere KMU, unterstützen. Die Kommission veröffentlicht dafür praktische Beispiele, wie die Verpflichtung erfüllt werden kann.

2. Warum ein Nachweis trotzdem wichtig ist

Art. 4 schreibt keine bestimmte Dokumentation vor. Es gibt trotzdem gute Gründe, Ihre Maßnahmen festzuhalten:

3. Was als Maßnahme zählt

Die Verordnung schreibt weder Format noch Stundenzahl vor. Als Maßnahmen kommen zum Beispiel in Frage:

Entscheidend ist der Kontext: Wer mit KI Newsletter entwirft, braucht anderes Wissen als jemand, der KI-Ergebnisse in Personalentscheidungen oder Steuerberechnungen einfließen lässt. Inhaltlich bewährt haben sich diese Themen: Funktionsweise und Grenzen von Sprachmodellen, Halluzinationen und Prüfpflicht, Datenschutz und Vertraulichkeit, Urheberrecht, Verzerrungen (Bias), die eigene KI-Richtlinie und gutes Prompting.

4. Die Nachweis-Mappe: sechs Bausteine

Ein guter Nachweis beantwortet auf wenigen Seiten die Frage: Was haben Sie getan, damit Ihr Team KI sicher nutzt? Diese sechs Bausteine gehören hinein.

  1. KI-Verzeichnis: Welche Werkzeuge werden genutzt, wofür, mit welchen Daten, wer ist zuständig? Eine Tabelle genügt.
  2. KI-Richtlinie: Erlaubte Werkzeuge, verbotene Daten, Prüfpflicht, Ansprechperson. Mit Datum und Kenntnisnahme der Beschäftigten.
  3. Maßnahmenplan nach Rollen: Wer braucht was? Zum Beispiel Grundlagen für alle, Vertiefung für Fachkräfte, Verantwortung und Freigaben für die Leitung.
  4. Themenliste: Welche Inhalte wurden vermittelt, etwa als Liste der Schulungsthemen oder Fragen.
  5. Teilnahme: Wer hat im Zeitraum teilgenommen? Für Freelancer und Aushilfen gilt das genauso.
  6. Auffrischung und Überprüfung: Wie oft wird wiederholt, wann wurde die Mappe zuletzt aktualisiert, was hat sich geändert?

So kann der Teilnahme-Baustein konkret aussehen:

Person / GruppeMaßnahmeZeitraumThemenStatus
Sekretariat (3 Personen)Richtlinie, Lernfragen am KI-Werkzeug3. Quartal 2026Datenschutz, Anonymisieren, Prüfpflichtteilgenommen
Fachkräfte (5 Personen)Einweisung, Lernfragen, Fallbeispiele3. Quartal 2026Halluzinationen, Quellen, Berufsgeheimnis4 teilgenommen, 1 offen
Freelancerin LohnRichtlinie mit KenntnisnahmeJuli 2026Verbotene Daten, freigegebene Werkzeugeteilgenommen

Erfundenes Beispiel.

5. Formate im Vergleich

FormatAufwand fürs TeamBleibt hängen?Nachweis
PräsenzseminarHalber bis ganzer Tag, Termin findenOhne Wiederholung wird viel vergessenTeilnehmerliste
Webinar1 bis 2 StundenÄhnlich wie SeminarAnwesenheit
E-Learning-KursMehrere Stunden am Stück, oft aufgeschobenMittel, wenn Wiederholungen eingebaut sindAbschlussbestätigung
Lernimpulse im AlltagSekunden pro Impuls, kein TerminGut, weil regelmäßig wiederholt und im ArbeitskontextTeilnahme je Zeitraum

Die Lernforschung kennt den Abstandseffekt (Spacing-Effekt) seit Langem: Inhalte, die in Abständen wiederholt werden, bleiben besser haften als Inhalte, die man einmal am Stück lernt. Für KI kommt hinzu, dass sich Werkzeuge und Risiken laufend ändern. Ein Termin im Jahr ist deshalb ein guter Start, aber selten genug. Viele Unternehmen kombinieren eine kurze Einweisung mit laufenden Impulsen.

6. Teilnahme erfassen, ohne zu überwachen

Ein Nachweis braucht keine Noten. Art. 4 verlangt keine Prüfung, und ein Bestanden oder Durchgefallen schafft eher Abwehr als Kompetenz. Datensparsam ist ein einfacher Status je Zeitraum: teilgenommen oder offen.

7. Fünf typische Fehler

  1. Einmal geschult, abgehakt. Die Schulung von 2025 deckt die Werkzeuge von heute nicht mehr ab.
  2. Nur die Leitung geschult. Die meisten Eingaben in KI-Werkzeuge macht das Team.
  3. Freelancer vergessen. Art. 4 erfasst auch Personen, die im Auftrag mit KI arbeiten.
  4. Teilnahme ohne Inhalt. Eine Unterschriftenliste ohne Themen zeigt nicht, was vermittelt wurde.
  5. Zertifikate sammeln statt Alltag verändern. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Wichtiger ist, dass das Wissen beim nächsten Strg+V da ist.

8. In 30 Minuten zum ersten Nachweis

  1. 5 Minuten: KI-Werkzeuge im Team auflisten (fragen Sie offen, ohne Vorwurf).
  2. 10 Minuten: Eine Seite Richtlinie schreiben. Vorlage im Ratgeber ChatGPT in der Steuerkanzlei.
  3. 5 Minuten: Rollen und Themen festlegen: Wer braucht was?
  4. 5 Minuten: Eine laufende Maßnahme wählen und einen Zeitraum festlegen, etwa „mindestens zehn Lernfragen pro Quartal“.
  5. 5 Minuten: Ablage anlegen: ein Ordner mit den sechs Bausteinen und einem Termin zur Aktualisierung.

Lernen in der Wartezeit. Nachweis auf Knopfdruck.

Meanwhyle zeigt Ihrem Team kurze Fragen und Hinweise, während ChatGPT, Claude oder Gemini an einer Antwort rechnen. Sie legen fest, wie viele Fragen pro Monat, Quartal oder Jahr als „teilgenommen“ gelten, hinterlegen eigene Fragen zu Ihrer Richtlinie und ziehen einen Nachweis mit Prüf-ID, inklusive Themenliste. Keine Noten, die Chats werden nicht mitgelesen, Namen erscheinen nur, wenn Sie die Teilnahmeliste bewusst einschalten. Daten in Frankfurt, ab 29 € im Monat.

9. Häufige Fragen

Wie weise ich KI-Kompetenz nach?

Indem Sie festhalten, welche Maßnahmen Sie für wen ergriffen haben: KI-Verzeichnis, Richtlinie mit Kenntnisnahme, Maßnahmenplan nach Rollen, Themenliste, Teilnahme je Zeitraum und Plan zur Auffrischung. Ein Zertifikat ist nicht nötig.

Brauchen Mitarbeitende ein KI-Zertifikat?

Nein. Die EU-Kommission stellt klar, dass kein Zertifikat erforderlich ist. Unternehmen können interne Aufzeichnungen über Schulungen und andere Maßnahmen führen.

Was hat sich an Art. 4 KI-VO im Juli 2026 geändert?

Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 wurde Art. 4 neu gefasst. Unternehmen ergreifen nun Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen, und müssen kein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren. Die Pflicht selbst besteht weiter.

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen und Kanzleien?

Ja. Art. 4 hängt nicht von der Unternehmensgröße ab. Der Aufwand darf aber zum Einsatz passen. Kommission und Mitgliedstaaten sollen KMU dabei ausdrücklich unterstützen.

Wie oft muss geschult werden?

Eine feste Frequenz ist nicht vorgeschrieben. Sinnvoll ist eine laufende Maßnahme mit regelmäßiger Wiederholung und eine Auffrischung, wenn neue Werkzeuge eingeführt werden. Ein Zeitraum wie „pro Quartal“ macht die Teilnahme zudem gut nachweisbar.

Gibt es eine Geldbuße, wenn ich nichts tue?

Die KI-Verordnung sieht für Art. 4 keine eigene Geldbuße vor. Die Aufsicht liegt bei nationalen Behörden, Sanktionen richten sich nach nationalem Recht. Wichtiger ist oft die Haftung: Nach einem Schaden durch KI-Nutzung wird gefragt, ob das Team befähigt wurde.

Darf ich erfassen, wer an Lerneinheiten teilgenommen hat?

In der Regel ja, wenn Sie transparent informieren, nur das Nötige erfassen und einen vorhandenen Betriebsrat beteiligen. Ein Status wie „teilgenommen“ oder „offen“ ist datensparsamer als Noten oder Punktzahlen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L vom 24.7.2026, Art. 1 Nr. 5 (Neufassung von Art. 4).
  2. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3 Nr. 4, Art. 4, Art. 99.
  3. EU-Kommission: AI Literacy – Questions & Answers.
  4. Bundessteuerberaterkammer: FAQ: KI im steuerberatenden Berufsstand, Stand 27. Januar 2026.
  5. § 87 BetrVG.

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Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die genannten Gesetze und Verordnungen in ihrer jeweils geltenden Fassung. Letzte Prüfung: Oktober 2026.